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AGB

Liebe Gäste,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter der gebuchten Ferienunterkunft im Strandhaus Düne 19 und dem Dünenhaus Strandlang.

1.Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienunterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Buchung/Buchungsbestätigung

Jeder Mieter erhält eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Mieter und seine Mitreisenden erkennen mit der Buchung die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung verbindlich an. Der Mietvertrag wird erst bei fristgerechtem Eingang der Anzahlung auf unserem Konto rechtswirksam.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tagen vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.

3.2 Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden.

4. An-/Abreise

4.1 Die Ferienunterkunft steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüssel werden in einem Schlüsselsafe direkt an der Unterkunft hinterlegt.

5.2 Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen.

5. Kurtaxe

Die Kurtaxe wird entsprechend der örtlichen Satzung erhoben. Die Anmeldung bei der Kurverwaltung nehmen wir online für Sie vor. Sie erhalten von der jeweiligen Kurverwaltung direkt eine E-Mail mit dem Zugang zu Ihrer digitalen Gästekarte/Kurkarte.

6. Rücktritt durch den Mieter und Ersatzteilnehmer

6.1 Der Mieter hat jederzeit vor Reisebeginn ein Rücktrittsrecht. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang wirksam. Für den Fall des Rücktritts oder Nichtantritts der Buchung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermieter für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dabei werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen (z.B. Endreinigung) sowie eine mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt. Es gelten nachstehend pauschalierte Kosten als Stornopauschale zu Gunsten des Vermieters:

Bei jeder Umbuchung und Stornierung 40,00 Euro Bearbeitungsgebühr
bis 61 Tage vor Mietbeginn keine weiteren Kosten
von 60 – 31 Tagen vor Mietbeginn zusätzlich 25 % des Mietpreises
von 30 – 15 Tagen vor Mietbeginn zusätzlich 50 % des Mietpreises
von 14 – 02 Tagen vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
Rücktritt 1 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise 90% des Mietpreises
Kaution und Kurtaxe sind nicht Bestandteil des Mietpreises
6.2 Sollte es zu einer anteiligen oder vollständigen Neuvermietung der stornierten Übernachtungen kommen, wird die Summe der neu vermieteten Übernachtungen von der Stornogebühr abgezogen.

6.3 Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.

6.4 Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig.

6.5 Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt, eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Vermieter. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.

6.6 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.7 Bei einer Buchung über Portale (z. B. booking) gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.

7. Kaution

Gemeinsam mit der der Restzahlung ist eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. Die Kaution dient zur Regulierung von entstandenen Schäden an Ausstattung, Mobiliar und Geräten. Die Rücküberweisung des Kautionsbetrages erfolgt spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Abreise. Etwaige Mängel werden bei der Endreinigung aufgenommen und mit der Kaution verrechnet.

8. Aufenthalt

8.1 Die Nutzung der Ferienunterkunft ist nur den dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

8.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

8.3 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung oder Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

9. WLAN-Nutzung

9.1 Der Vermieter unterhält in seiner Ferienunterkunft einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen sind in der Wohnung hinterlegt. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienunterkunft eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

9.2 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

9.3 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

10. Elektrofahrzeuge

Das Laden von Elektrofahrzeugen bzw. Hybridfahrzeugen an einer Schuko-Steckdose (normale Steckdose) im oder an der Ferienunterkunft ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Es steht eine Wallbox zur Verfügung, die gegen Entgelt zum Laden von Fahrzeugen genutzt werden kann.

11. Rauchverbot

In der Ferienunterkunft gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter oder seine Servicepartner einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in der gebuchten Ferienunterkunft feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe der Kaution. Dieser ist zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, wenn erforderlich, für eine malermäßige Instandsetzung. Zudem erhält der Gast ein Hausverbot.

12. Grillen

Offenes Feuer und besonders Grillen ist wegen des Reetdachs der Ferienunterkunft nicht gestattet. Für Ihr Grillvergnügen steht ein Elektrogrill in jeder Unterkunft zur Verfügung.

13. Sachzustand

13.1 Die Ferienunterkunft wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden an der Ferienunterkunft sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

13.2 Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienunterkunften vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

13.3 Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

13.4 Etwaige entstehende Kosten für die Schadensregulierung werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen.

13.5 Die Ferienunterkunft ist besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen und der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bei Ferienunterkunft mit Kamin und/oder Grill sind diese vom Mieter zu reinigen und die erkaltete Asche aus dem Kamin zu entsorgen.

13.6 Zu Ferienunterkunft gehören ein oder maximal zwei PKW-Stellplätze. Diese sind eindeutig gekennzeichnet und jeweils einer Unterkunft zugewiesen. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen können weitere Pkws nicht auf dem Grundstück abgestellt werden.

13.7 Bei nicht vertragsgemäßem Zustand der Ferienunterkunft kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Für die Gewährung eines Nachlasses aufgrund von Mängeln oder Beanstandungen wird die Frankfurter Tabelle hinzugezogen.

14. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

15. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

16. Schriftform

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

17. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

19. Online-Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 10.05.2025